Unsere Satzung

Die Arbeit der ehrenamtlich Mitarbeitenden attraktiver machen

Die Satzung ist das „Herzstück“ der Stiftung Evangelische Telefonseelsorge München.

Die Präambel unserer Satzung sagt, was wir mit der Stiftung bezwecken:
„Die Stiftung soll die Arbeit der ehrenamtlich Mitarbeitenden durch Verbesserung der Rahmenbedingungen (Technik, Arbeitsumfeld, Weiterbildung etc.) attraktiver machen, als dies mit den Mitteln der öffentlichen Hand sowie der Kirche möglich ist.“

Die Satzung gibt Auskunft darüber, welche Zuwendungen die Stiftung erhält (Zustiftungen und Spenden) und wie die finanziellen Mittel zu verwenden sind. Sie nennt ihre Organe (Vorstand, Beirat) und beschreibt deren Aufgaben. Auch die Stiftungsaufsicht sowie die Rechnungsprüfung finden dort ihren Platz.

Immer wieder weist die Satzung auf die Ehrenamtlichkeit hin. Das trägt erheblich dazu bei, die Verwaltungskosten niedrig zu halten..

Zum Download: Satzung der Stiftung Evangelische Telefonseelsorge (Stand 2024)