Unser Umfeld

Die Telefonseelsorge, das ebz, Stiftungsaufsicht und Finanzamt

Die Stiftung Evangelische Telefonseelsorge München

  • arbeitet eng mit den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden der Telefonseelsorge zusammen, aber auch
  •  mit dem Träger der Telefonseelsorge Evangelisches Beratungszentrum München e.V. (ebz)

Wir fragen nach, welche Unterstützung erforderlich ist, was gewünscht und benötigt wird. Wir stimmen uns ab hinsichtlich der Notwendigkeit und Dringlichkeiten, da nicht alles finanzierbar ist.

Im Anschluss erstellt die Vorstandsvorsitzende der Stiftung den Haushaltsplan, der vom Stiftungsbeirat genehmigt werden muss.

Der Träger der Telefonseelsorge, vertreten durch Vorstand und Verwaltung des ebz, ruft die genehmigten Unterstützungsbeiträge mit Nachweis der Ausgaben beim Stiftungsvorstand ab.

Unsere weiteren Prüfinstanzen:

  • Die Stiftungsaufsicht stellt sicher, dass zu jeder Zeit die Satzung eingehalten wird. Ihr sind unter anderem die jährlichen Haushaltspläne und die Jahresabrechnungen der Stiftung vorzulegen.
  • Das Finanzamt München prüft im Rahmen der alle drei Jahre zu erstellenden Körperschaftssteuererklärung die Einhaltung der Satzung und der steuerlichen Bedingungen. Es bestätigt im Zuge dessen die Gemeinnützigkeit.

Mehr über die Arbeit der Telefonseelsorge erfahren Sie hier: https://www.ebz-muenchen.de/telefonseelsorge/

Telefonisch erreichen Sie die Telefonseelsorge 24 Stunden täglich unter der – kostenfreien – Rufnummer 0800 – 111 0 111